Das Compliance-Programm der Papierfabrik Meldorf zielt darauf ab, die Befolgung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie firmeninterner Richtlinien zu gewährleisten. Es legt Standards fest, die von der Unternehmensleitung erfüllt werden müssen und die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.

Dieses umfassende Programm stellt erhöhte Anforderungen an die Unternehmensleitung, die deutlich über die allgemeine Gesetzgebung hinausgehen. Es soll eine kontinuierliche Überwachung und Einhaltung rechtlicher, ethischer und unternehmensinterner Standards gewährleisten, um eine verantwortungsvolle, nachhaltige und ethisch einwandfreie Geschäftstätigkeit zu fördern.

Grundsatzerklärung Menschenrechte

Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung und der Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte bewusst. Bei der Ausführung unserer Geschäftstätigkeiten stellen wir diese Prinzipien stets in den Vordergrund und gewährleisten die strikte Befolgung der Menschenrechte innerhalb unseres Unternehmens. Diese Verpflichtung erwarten wir ebenso von unseren Geschäftspartnern.

Zur Grundsatzerklärung

 

Code of Conduct – Verhaltenskodex

Unser Kodex basiert auf den unternehmerischen Prinzipien, die für alle Angestellten maßgeblich sind. Die Grundlage unseres Handelns, sowohl innerhalb der Papierfabrik Meldorf als auch in Bezug auf Kunden, Zulieferer und andere Geschäftspartner und Stakeholder, ist die Einhaltung von Regeln und die Praxis ethisch einwandfreien Verhaltens. Wir setzen uns besonders für faire und auf Vertrauen basierende Geschäftsbeziehungen ein.

Zum Verhaltenskodex

Hinweisgebersystem

Was kann gemeldet werden?

Sie können das Meldesystem nutzen, um Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder Gesetzesverstöße zu melden. Einschließlich Fragen im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Wettbewerbsrecht, Betrug, Finanzkriminalität, Produktsicherheit und -qualität, Belästigung oder Diskriminierung, internationalen Handelskontrollen, dem Schutz personenbezogener Daten, Rechten und Schutz von Personen, schweren Umweltschäden oder Interessenskonflikten.

Die Meldestelle unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Sie können Meldungen anonym oder unter Angabe Ihrer Identität abgeben.

Wo kann gemeldet werden?

Interne Meldestelle der Papierfabrik Meldorf: hinweise@papierfabrik-meldorf.de oder

per Post an: Interne Meldestelle Papierfabrik Meldorf, Esinger Straße 5-7, 25436 Tornesch

Externe Meldestelle: BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Inhalt der Beschwerde

Um Ihre Beschwerde möglichst präzise bearbeiten zu können, möchten wir Sie bitten, die folgenden Informationen anzugeben:

  1. Grund der Beschwerde
  2. Sind Sie Mitarbeiter(in) des betroffenen Unternehmensbereiches?
  3. Betroffene Abteilung der Beschwerde
  4. Beteiligte Personen
  5. Standort der Beschwerde

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur externen Meldestelle des Bundes finden Sie unter:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html